KOSTEN

 

Der tatsächtliche Kostenaufwand wird vom individuellen Betreuungsbedarf abhängig und nach  beidseitiger Vereinbarung festgestellt.

                                                     VERMITTLUNGSORGANISATION

EINTRITTSGBÜHR :

Für die Vermittlung und Bereitstellung des Pflegepersonals garantieren wir die  e i n m a l i g e  Zahlung  in Höhe von :

                        100 .-€,  

die die zu betreuende Person selbst (oder die nächsten Angehörigen,  Sachwalter) an die Vermittlungsorganisation für die ganze Zeit des Betreuungsverhältnisses   e i n m a l i g  bezahlen soll.

                                     Diese Gebühr soll zur weiteren Entwicklung der Organisation dienen.


PERSONAL

HONORAR :      ab 50.- €/ 1 Tag

- abhängig vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person (bzw. PS);

SOZIALVERSICHERUNG des Pflegepersonals :  140.- € oder 192,-€

- abhängig vom Jahre der Personalsgewerbeanmeldung;
- bezahlt die pflegebedürftige Person (oder die nächsten Angehörigen,Sachwalter), mit welcher das Pflegepersonal den Werkvertrag abgeschlossen hat;

FAHRTKOSTEN :  ab 35.- €/ 1 Fahrt

- die tatsächlichen Reisekosten sind von der Entfernung abhängig und werden nach  beidseitiger Vereinbarung  festgestellt.
- das Personal nützt die Dienste unserer Transfergesellschaft ;


TURNUSWECHSELTAG :  Mittwoch oder Samstag.

UNTERKUNFT und VERKÖSTIGUNG :
Den PersonenbetreuerInen sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, ist es auch eine Schlafmöglichkeit im Wohnzimmer (Sofa) akzeptabel. Kost und Quartier des Personals sind von der zu betreuenden Person (der nächsten Angehörigen, vom Sachwalter) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.


Unser Betreuungspersonal besitzt den österreichischen Gewerbeschein " Personenbetreuung" und stellt der zu betreuenden Person für jeden Turnus eine Honorarnote aus.

Die pflegebedürftige Person kann die FÖRDERUNG DER 24 STUNDEN BETREUUNG beim Bundessozialamt beantragen.

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