KOSTEN
Der tatsächtliche Kostenaufwand wird vom individuellen Betreuungsbedarf
abhängig und nach beidseitiger Vereinbarung festgestellt.
VERMITTLUNGSORGANISATION
EINTRITTSGBÜHR :
Für die Vermittlung und Bereitstellung des Pflegepersonals garantieren wir die e i n m a l i g e Zahlung in Höhe von :
100 .-€,
die die zu betreuende Person selbst (oder die nächsten Angehörigen,
Sachwalter) an die Vermittlungsorganisation für die ganze Zeit des
Betreuungsverhältnisses e i n m a l i g bezahlen soll.
Diese Gebühr soll zur weiteren Entwicklung der Organisation dienen.
PERSONAL
HONORAR : ab 50.- €/ 1 Tag
- abhängig vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person (bzw. PS);
SOZIALVERSICHERUNG des Pflegepersonals : 140.- € oder 192,-€
- abhängig vom Jahre der Personalsgewerbeanmeldung;
- bezahlt die pflegebedürftige Person (oder die nächsten
Angehörigen,Sachwalter), mit welcher das Pflegepersonal den Werkvertrag
abgeschlossen hat;
FAHRTKOSTEN : ab 35.- €/ 1 Fahrt
- die tatsächlichen Reisekosten sind von der Entfernung
abhängig und werden nach beidseitiger Vereinbarung
festgestellt.
- das Personal nützt die Dienste unserer Transfergesellschaft ;
TURNUSWECHSELTAG : Mittwoch oder Samstag.
UNTERKUNFT und VERKÖSTIGUNG :
Den PersonenbetreuerInen sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen.
Ist dies nicht der Fall, ist es auch eine Schlafmöglichkeit im
Wohnzimmer (Sofa) akzeptabel. Kost und Quartier des Personals sind von
der zu betreuenden Person (der nächsten Angehörigen, vom Sachwalter)
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Unser Betreuungspersonal besitzt den österreichischen Gewerbeschein "
Personenbetreuung" und stellt der zu betreuenden Person für jeden Turnus
eine Honorarnote aus.
Die pflegebedürftige Person kann die FÖRDERUNG DER 24 STUNDEN BETREUUNG beim Bundessozialamt beantragen.
